Prüfliste Betriebsfähigkeit TGA-Dokumentation
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TGA-Dokumentation systematisch betriebsfähig prüfen
Betriebsfähige TGA-Dokumentation erfordert vollständige, aktuelle und eindeutig zuordenbare Unterlagen zu Anlagen, Komponenten und Schnittstellen. Die Prüfliste verbindet Bestandspläne, Schemata, Betriebsanweisungen, Prüfberichte und Änderungsnachweise mit klaren Verantwortlichkeiten. Geregelte Freigaben, Zugriffsrechte und Aktualisierungsprozesse stellen sicher, dass Informationen für Betrieb, Instandhaltung, Störungen und Umbauten verlässlich nutzbar sind.
Technische Unterlagen verlässlich prüfen und pflegen
- Betriebsfähigkeit der technischen Gebäudedokumentation
- Dokumentationsauftrag und betriebliche Informationsbedarfe
- Verantwortung und Dokumentationsorganisation
- Lieferobjektregister und Fortschrittssteuerung
- Anlagenidentität und Struktur
- Datenanforderungen und Metadaten
- Bestandspläne und tatsächliche Ausführung
- Zeichnungsformate und digitale Modelle
- Berechnungen und technische Betriebsgrenzen
- Funktionen, Regelung und Zusammenwirken
- Bedienungs- und Betriebsunterlagen
- Instandhaltungs- und Prüfunterlagen
- Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungsnachweise
- Elektrische Unterlagen und Schaltinformationen
- Medien, Rohrnetze und technische Fließbilder
- Software, Parameter und Wiederherstellbarkeit
- Dokumentenlenkung und Änderungskontrolle
- Ablage, Suche und alltäglicher Zugriff
- Kritische Betriebsunterlagen und Notfallzugriff
- Informationsschutz und Vertraulichkeit
- Archivierung und langfristige Nutzbarkeit
- Datenübernahme und technische Qualitätskontrolle
- Übergabe, Restpunkte und Betreiberübernahme
- Fortschreibung im Betrieb und Dienstleisterwechsel
- Bewertung und Entscheidung über die Betriebsfähigkeit
Betriebsfähigkeit der technischen Gebäudedokumentation
| Anwendungsrahmen | Festlegung |
|---|---|
| Maßstab | Betriebsfähigkeit liegt vor, wenn die notwendige Leistung unter den tatsächlichen Bedingungen sicher, rechtmäßig, personell und organisatorisch abgesichert erbracht und nachgewiesen werden kann. Vorhandene Technik oder unterschriebene Verträge allein genügen nicht. |
| Fachlicher Umfang | Anforderungen, Erstellung, Prüfung, Übergabe, Nutzung, Fortschreibung und langfristige Verfügbarkeit der Dokumentation technischer Gebäudeausrüstung. |
| Abgrenzung | Betrachtet wird die Verlässlichkeit der Betriebsinformation. Eine vollständige Dateiablage belegt nicht die technische Betriebsfähigkeit einer Anlage; Planung, Bauausführung, Prüfungen und tatsächlicher Bestand bleiben getrennt bewertbar. |
| Anwendung | Jeder Fachprüfpunkt benennt den notwendigen Zustand, geeignete Belege und zuständige Funktionen mit Handlungsanlass. Die Zuordnung ist im jeweiligen Unternehmen verbindlich auf Personen zu übertragen. Der genannte Nachweis beschreibt ein Soll, keine bereits erfolgte Erfüllung. |
| Werte und Fristen | Leistungswerte, Prüffristen, Ressourcen und Grenzbedingungen sind anhand der tatsächlichen Nutzung, des einschlägigen Rechts, der Genehmigungen, der technischen Ausführung und der vereinbarten Anforderungen festzulegen. Ausnahmen erfordern eine nachvollziehbare Begründung. |
| Fachliche Einordnung | Der Themenzuschnitt orientiert sich an der entsprechenden Themenwebsite von FM-Connect.com. Die Prüfkriterien sind eine eigenständige fachliche Ausarbeitung mit ergänzender Rechts- und Fachrecherche; sie sind keine unveränderte Wiedergabe der Website oder der Mustervorlage. |
| Objektbezogene Bewertung | Je Prüfpunkt sind Anwendbarkeit, Istzustand, konkreter Nachweis, Bewertung, Maßnahme, verantwortliche Person und Fälligkeit zu ergänzen. Fehlende Belege, tatsächliche Mängel und eine befristete Fortführung unter Ersatzmaßnahmen bleiben getrennt. |
| Entscheidungsstatus | Arbeitsfassung, nicht fachlich freigegeben. Erforderliche fachliche, rechtliche und behördliche Entscheidungen werden durch diesen Katalog nicht ersetzt. Ein Erfüllungsdurchschnitt ist keine Freigabegrundlage. |
Dokumentationsauftrag und betriebliche Informationsbedarfe
Dokumentation wird vom späteren Gebrauch aus bestimmt, nicht von verfügbaren Dateimengen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 001 | Nutzungszwecke | Bedienung, Störung, Wartung, Prüfung, Umbau und Notfall sind als konkrete Informationsaufgaben beschrieben. Eine allgemeine Forderung nach vollständiger Dokumentation bleibt nicht ohne prüfbare Inhalte. | Abgestimmter Informationsbedarf mit realen betrieblichen Anwendungsfällen. | Technische Leitung und Leitung Dokumentation; vor Planung und Beauftragung. |
| 002 | Anlagenumfang | Alle technischen Anlagen, Teilanlagen und gemeinsamen Versorgungen sind erfasst. Mieterausbau und Fremdanlagen sind an ihren Übergängen eindeutig abgegrenzt. | Anlagenverzeichnis mit festgelegten Dokumentationsgrenzen. | Technische Leitung und Leitung Dokumentation; vor Planung und Beauftragung. |
| 003 | Adressaten | Bedienpersonal, Fachfirmen, Prüfer und Entscheidungsverantwortliche erhalten jeweils nutzbare Informationen. Sicherheitsrelevante Angaben bleiben nicht ausschließlich in Spezialsoftware verborgen. | Nutzer- und Zugriffsprofil mit praktischer Nutzungsprobe. | Technische Leitung und Leitung Dokumentation; vor Planung und Beauftragung. |
| 004 | Lebenszyklus | Planungsunterlagen, Ausführung, Bestandsstand und spätere Änderungen werden unterschieden. Historische Dokumente sind nachvollziehbar, aber nicht versehentlich als aktueller Betriebsstand nutzbar. | Dokumentenstatusmodell mit eindeutigem Gültigkeitskennzeichen. | Technische Leitung und Leitung Dokumentation; vor Planung und Beauftragung. |
| 005 | Verbindlichkeit | Geforderte Inhalte, Formate, Qualität und Liefertermine sind wirksam vereinbart. Ungeklärte Erwartungen werden nicht erst bei der Schlussübergabe festgestellt. | Vertragsbezogene Dokumentationsanforderungsmatrix. | Technische Leitung und Leitung Dokumentation; vor Planung und Beauftragung. |
| 006 | Besondere Risiken | Sicherheitskritische Anlagen und Informationen besitzen erhöhte Prüf- und Verfügbarkeitsanforderungen. Ein einheitliches Ablageschema ersetzt diese Risikodifferenzierung nicht. | Kritikalitätsbewertung mit abgestuften Nachweis- und Zugriffsvorgaben. | Technische Leitung und Leitung Dokumentation; vor Planung und Beauftragung. |
Verantwortung und Dokumentationsorganisation
Erstellung, fachliche Prüfung und betriebliche Übernahme sind getrennt nachvollziehbar.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 007 | Gesamtverantwortung | Eine verantwortliche Funktion koordiniert Vollständigkeit und Übergänge. Fachliche Verantwortung für Inhalte verbleibt bei den jeweils dafür qualifizierten Beteiligten. | Aufgabenverteilung zwischen Koordination, Erstellern und Fachprüfern. | Projektleitung und Betreiber; vor Leistungsbeginn und bei Wechseln. |
| 008 | Erstellerpflichten | Planer, Errichter, Hersteller und Betreiber kennen ihre konkreten Lieferobjekte. Sammelpflichten verdecken keine fehlenden Unterlagen einzelner Gewerke. | Lieferobjektregister mit zuständigem Ersteller und Termin. | Projektleitung und Betreiber; vor Leistungsbeginn und bei Wechseln. |
| 009 | Fachliche Prüfung | Prüfende Personen besitzen die erforderliche Anlagenkenntnis. Formale Dateiprüfung und sachliche Bestandsprüfung werden nicht gleichgesetzt. | Prüfzuordnung mit Kompetenznachweisen und festgelegtem Prüfumfang. | Projektleitung und Betreiber; vor Leistungsbeginn und bei Wechseln. |
| 010 | Freigaberechte | Bearbeitung, Prüfung und Veröffentlichung des gültigen Stands erfolgen nur durch befugte Rollen. Fremde Änderungen werden nicht ohne nachvollziehbare Kontrolle übernommen. | Berechtigungskonzept und protokollierter Freigabeablauf. | Projektleitung und Betreiber; vor Leistungsbeginn und bei Wechseln. |
| 011 | Personelle Kapazität | Für Sichtung, Ortsabgleich und Mängelnachverfolgung steht ausreichende Zeit zur Verfügung. Dokumentation wird nicht unbesehen wegen Termindrucks abgeschlossen. | Ressourcenplanung mit tatsächlich besetzten Prüfaufgaben. | Projektleitung und Betreiber; vor Leistungsbeginn und bei Wechseln. |
| 012 | Vertretung | Ausfall einzelner Koordinatoren oder Administratoren verhindert keinen Zugriff und keine notwendige Änderung. Vertretungen kennen Ablage, Status und offene Punkte. | Vertretungsregelung mit praktischem Zugriffstest. | Projektleitung und Betreiber; vor Leistungsbeginn und bei Wechseln. |
Lieferobjektregister und Fortschrittssteuerung
Fortschritt wird nach geprüften Inhalten und nicht nur nach Dateieingang gemessen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 013 | Liefergegenstände | Jedes erforderliche Dokument ist nach Anlage, Inhalt und Verwendungszweck bestimmt. Gleichnamige Dateien ersetzen keine eindeutige Liefergegenstandsdefinition. | Register mit eindeutiger Dokumentenidentität und Umfang. | Leitung Dokumentation; ab Planungsbeginn bis Abschluss. |
| 014 | Lieferstufen | Vorabstände für Inbetriebnahme, Prüfungen und Schulung sind terminiert. Betriebsnotwendige Unterlagen werden nicht pauschal auf die Schlussrechnung verschoben. | Meilensteinplan mit abhängigen Prüf- und Betriebsaktivitäten. | Leitung Dokumentation; ab Planungsbeginn bis Abschluss. |
| 015 | Bearbeitungsstatus | Angefordert, eingegangen, geprüft, zurückgewiesen und gültig sind getrennte Zustände. Der Eingang einer Datei wird nicht als fachlicher Abschluss gezählt. | Statusauswertung mit nachvollziehbaren Übergängen. | Leitung Dokumentation; ab Planungsbeginn bis Abschluss. |
| 016 | Offene Lieferungen | Fehlende und unvollständige Dokumente sind mit Ursache, Verantwortlichem und Termin erfasst. Sicherheitsrelevante Lücken werden gesondert eskaliert. | Lückenliste mit risikobezogener Priorisierung. | Leitung Dokumentation; ab Planungsbeginn bis Abschluss. |
| 017 | Änderungsbedarf | Neue Anlagen und geänderte Ausführungen aktualisieren das Lieferregister. Frühere Lieferzusagen werden nicht auf einen veränderten Bestand beschränkt fortgeführt. | Abgleich von Änderungsaufträgen und Dokumentationspflichten. | Leitung Dokumentation; ab Planungsbeginn bis Abschluss. |
| 018 | Erfüllungsnachweis | Ein Lieferobjekt gilt erst nach definierter Inhalts- und Nutzbarkeitsprüfung als erfüllt. Erledigungsquoten kennzeichnen kritische Restlücken ausdrücklich. | Dokumentierte Annahmeentscheidung je notwendigem Lieferobjekt. | Leitung Dokumentation; ab Planungsbeginn bis Abschluss. |
Anlagenidentität und Struktur
Eindeutige Identitäten verbinden reale Betriebsmittel mit ihren Informationen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 019 | Kennzeichnungssystem | Standorte, Gebäude, Räume, Anlagen und Bauteile besitzen konsistente Bezeichnungen. Strukturregeln sind für alle Lieferanten verständlich und verbindlich. | Freigegebene Kennzeichnungsregeln mit Anwendungsbeispielen. | Technische Leitung und Datenmanagement; vor Datenerfassung und bei Bestandsänderungen. |
| 020 | Eindeutige Kennungen | Kennungen sind dauerhaft eindeutig und werden nicht unkontrolliert wiederverwendet. Austausch und Umbenennung erhalten die nachvollziehbare Historie. | Kennungsprüfung und geregeltes Änderungsverzeichnis. | Technische Leitung und Datenmanagement; vor Datenerfassung und bei Bestandsänderungen. |
| 021 | Örtlicher Abgleich | Kennzeichnung am Bauteil stimmt mit Plan, Liste und Bedienanzeige überein. Verwechslungen werden vor Verwendung der Unterlagen beseitigt. | Stichproben und Vollkontrolle kritischer Identifikationsstellen. | Technische Leitung und Datenmanagement; vor Datenerfassung und bei Bestandsänderungen. |
| 022 | Strukturbeziehungen | Zugehörigkeit zu Anlagen, Versorgung und Schutzbereichen ist nachvollziehbar. Ein räumlich nahes Bauteil wird nicht allein deshalb einer Anlage zugeordnet. | Prüfung technischer und räumlicher Beziehungen im Register. | Technische Leitung und Datenmanagement; vor Datenerfassung und bei Bestandsänderungen. |
| 023 | Räumliche Referenz | Raum- und Geschossbezeichnungen entsprechen dem gültigen Gebäudestand. Verschobene Raumgrenzen verändern Dokumentzuordnungen nicht unbemerkt. | Abgleich mit freigegebenem Raum- und Gebäudeverzeichnis. | Technische Leitung und Datenmanagement; vor Datenerfassung und bei Bestandsänderungen. |
| 024 | Fremdkennungen | Hersteller-, Serien- und Lieferantenkennungen bleiben zuordenbar. Verschiedene Bezeichnungssysteme besitzen eine kontrollierte Übersetzung ohne Informationsverlust. | Zuordnungsliste mit geprüften Beispieldatensätzen. | Technische Leitung und Datenmanagement; vor Datenerfassung und bei Bestandsänderungen. |
Datenanforderungen und Metadaten
Information muss auffindbar, bewertbar und einem gültigen Zustand zuordenbar sein.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 025 | Pflichtangaben | Dokumenttyp, Anlage, Ersteller, Datum, Revision und Gültigkeit sind festgelegt. Leere Pflichtfelder werden als Fehler erkannt und nicht stillschweigend ergänzt. | Validierungsregeln und protokollierte Pflichtfeldprüfung. | Datenmanagement; vor Übergabe und bei jeder Aktualisierung. |
| 026 | Technische Stammdaten | Leistungsdaten, Hersteller, Typ und relevante Betriebsgrenzen sind korrekt übernommen. Unbestätigte Werte werden als ungeklärt markiert statt plausibel erfunden. | Abgleich mit Typenschild, Auslegung und Herstellerunterlagen. | Datenmanagement; vor Übergabe und bei jeder Aktualisierung. |
| 027 | Einheiten | Einheiten, Bezugspunkte und Wertebereiche sind eindeutig. Unterschiedliche Schreibweisen und Dezimalformate führen nicht zu falschen Betriebsangaben. | Datenprüfung mit dimensionsbezogenen Plausibilitätsregeln. | Datenmanagement; vor Übergabe und bei jeder Aktualisierung. |
| 028 | Informationsherkunft | Wesentliche Angaben lassen ihren Ursprung und Prüfstatus erkennen. Vermutungen aus Bestandsaufnahme werden nicht als bestätigte Planungswerte ausgegeben. | Herkunfts- und Statuskennzeichnung kritischer Datensätze. | Datenmanagement; vor Übergabe und bei jeder Aktualisierung. |
| 029 | Verknüpfungen | Dokumente sind den richtigen Anlagen und Versionen zugeordnet. Tote Verweise und Verbindungen zu veralteten Dateien werden erkannt. | Automatische Verweisprüfung und manuelle Stichprobe. | Datenmanagement; vor Übergabe und bei jeder Aktualisierung. |
| 030 | Datenqualität | Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität werden getrennt bewertet. Eine hohe Anzahl gefüllter Datenfelder beweist keine sachliche Qualität. | Datenqualitätsbericht mit konkreten Fehlerklassen und Maßnahmen. | Datenmanagement; vor Übergabe und bei jeder Aktualisierung. |
Bestandspläne und tatsächliche Ausführung
Der freigegebene Bestandsstand beschreibt die real gebaute Anlage.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 031 | Ausführungsabgleich | Leitungsverlauf, Geräteposition und Anschluss stimmen mit dem Bestand überein. Planungszeichnungen werden nicht durch bloße Umbenennung zu Bestandsplänen. | Ortsabgleich mit dokumentierten Korrekturen. | Errichter und Fachplanung; vor Verdeckung, Übergabe und nach Umbauten. |
| 032 | Verdeckte Bauteile | Verdeckte Leitungen, Schächte und Einbauteile werden vor dem Schließen dokumentiert. Spätere Unzugänglichkeit rechtfertigt keine ungeprüfte Lageannahme. | Aufmaß und geordnete Fotodokumentation mit Anlagenbezug. | Errichter und Fachplanung; vor Verdeckung, Übergabe und nach Umbauten. |
| 033 | Abweichungen | Änderungen aus Montage und Inbetriebnahme werden nachvollziehbar eingearbeitet. Handschriftliche Zwischenstände bleiben bis zur Übernahme gesichert und eindeutig zugeordnet. | Abgleich von Korrekturständen und endgültiger Revision. | Errichter und Fachplanung; vor Verdeckung, Übergabe und nach Umbauten. |
| 034 | Maßhaltigkeit | Für Betrieb und Umbau erforderliche Maße und Bezugssysteme sind angegeben. Unmaßstäbliche Darstellungen werden erkennbar gekennzeichnet. | Prüfung kritischer Maße und räumlicher Bezugspunkte. | Errichter und Fachplanung; vor Verdeckung, Übergabe und nach Umbauten. |
| 035 | Bauteilzugänge | Revisionsöffnungen, Absperrstellen und Wartungszugänge sind dargestellt. Verdeckte Bedienorte können anhand der Unterlagen tatsächlich gefunden werden. | Praktischer Suchtest ausgewählter Bedien- und Wartungsstellen. | Errichter und Fachplanung; vor Verdeckung, Übergabe und nach Umbauten. |
| 036 | Schnittstellenbestand | Übergänge zwischen Gewerken zeigen die tatsächlich vereinbarte Ausführung. Anschlussverantwortung und technische Grenzen bleiben nicht auf separaten Plänen widersprüchlich. | Gewerkeübergreifender Vergleich der Anschlussunterlagen. | Errichter und Fachplanung; vor Verdeckung, Übergabe und nach Umbauten. |
| 037 | Ungeprüfte Bestandsannahmen kennzeichnen | Nicht zugängliche oder nur vermutete Leitungsverläufe werden mit Unsicherheit und Klärungsbedarf gekennzeichnet. Eine grafisch vollständig erscheinende Zeichnung darf keine tatsächlich nicht erfolgte Bestandsprüfung vortäuschen. | Kennzeichnung der Erhebungsqualität und nachverfolgter Klärungsbedarf. | Errichter und Fachplanung; vor Verdeckung, Übergabe und nach Umbauten. |
Zeichnungsformate und digitale Modelle
Dateiformate unterstützen die spätere Nutzung ohne vermeidbare Herstellerbindung.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 038 | Bearbeitbare Originale | Vereinbarte native Zeichnungen werden mit erforderlichen Ressourcen geliefert. Ein Bildexport ersetzt keine zugesagte Bearbeitbarkeit. | Öffnungs- und Bearbeitungstest mit der vorgesehenen Software. | Dokumentations- und Modellkoordination; vor Lieferbeginn und Datenübernahme. |
| 039 | Lesbare Ausgabe | Zusätzlich notwendige Ansichtsformate sind vollständig und ohne Speziallizenz nutzbar. Maßstab, Schrift und Blattaufteilung bleiben lesbar. | Sichtprüfung repräsentativer und besonders dichter Pläne. | Dokumentations- und Modellkoordination; vor Lieferbeginn und Datenübernahme. |
| 040 | Externe Referenzen | Verknüpfte Dateien, Schriftabhängigkeiten und eingebundene Bilder sind mitgeliefert oder geeignet eingebettet. Die Zeichnung bleibt außerhalb des Erstellerrechners vollständig. | Öffnung in einer unabhängigen Prüfungsumgebung. | Dokumentations- und Modellkoordination; vor Lieferbeginn und Datenübernahme. |
| 041 | Modellumfang | Digitale Modelle enthalten die vereinbarten geometrischen und sachlichen Informationen. Ein Modell ersetzt nicht automatisch Berechnungen, Prüfberichte oder Bedienanweisungen. | Modellprüfung gegen konkrete Liefer- und Informationsanforderungen. | Dokumentations- und Modellkoordination; vor Lieferbeginn und Datenübernahme. |
| 042 | Austauschformate | Vereinbarte neutrale Formate erhalten erforderliche Identitäten und Beziehungen. Exportverluste werden geprüft statt allein aus erfolgreichem Dateiexport auf Nutzbarkeit zu schließen. | Importtest mit Vergleich ausgewählter Bauteile und Eigenschaften. | Dokumentations- und Modellkoordination; vor Lieferbeginn und Datenübernahme. |
| 043 | Versionsverträglichkeit | Benötigte Softwarestände und Importbedingungen sind bekannt. Langfristige Nutzbarkeit wird nicht von einer ungeklärten Einzelplatzlizenz abhängig gemacht. | Format- und Softwareverzeichnis mit getesteten Nutzungswegen. | Dokumentations- und Modellkoordination; vor Lieferbeginn und Datenübernahme. |
Berechnungen und technische Betriebsgrenzen
Berechnungen müssen den Bestand und die maßgebenden Betriebsfälle beschreiben.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 044 | Auslegungsgrundlagen | Nutzung, Lastannahmen und gewählte technische Randbedingungen sind dokumentiert. Der Betreiber erkennt, für welche Fälle die Anlage ausgelegt wurde. | Vollständige, anlagenbezogene Auslegungsbeschreibung. | Fachplanung und Technische Leitung; vor Übernahme und nach Auslegungsänderungen. |
| 045 | Bestandsberechnung | Berechnungen berücksichtigen tatsächlich eingebaute Komponenten und Leitungswege. Änderungen aus der Ausführung sind nachvollziehbar bewertet. | Abgleich von Berechnungsmodell und Bestandsaufnahme. | Fachplanung und Technische Leitung; vor Übernahme und nach Auslegungsänderungen. |
| 046 | Leistungsgrenzen | Zulässige Leistung, Drücke, Temperaturen und Nutzungsgrenzen sind eindeutig angegeben. Maximalwerte werden nicht mit dauerhaft zulässigen Betriebswerten verwechselt. | Geprüfte Grenzwertübersicht mit klaren Bezugsbedingungen. | Fachplanung und Technische Leitung; vor Übernahme und nach Auslegungsänderungen. |
| 047 | Gleichzeitigkeit | Gemeinsam beanspruchte Versorgungen besitzen nachvollziehbare Lastannahmen. Einzelne Leistungsnachweise verdecken keinen unzulässigen Gesamtbedarf. | Gewerkeübergreifende Last- und Gleichzeitigkeitsbetrachtung. | Fachplanung und Technische Leitung; vor Übernahme und nach Auslegungsänderungen. |
| 048 | Schutzparameter | Sicherheitsrelevante Einstellungen sind aus den zugrunde liegenden Nachweisen ableitbar. Unbegründete Werkseinstellungen gelten nicht als bestandsbezogener Nachweis. | Zuordnung von Schutzberechnung und dokumentierten Einstellungen. | Fachplanung und Technische Leitung; vor Übernahme und nach Auslegungsänderungen. |
| 049 | Annahmen und Unsicherheit | Nicht verifizierte Bestandsangaben und Vereinfachungen sind sichtbar. Ihre Bedeutung für Betriebsentscheidungen wird fachlich bewertet. | Liste offener Annahmen mit Klärungs- und Bewertungsentscheidung. | Fachplanung und Technische Leitung; vor Übernahme und nach Auslegungsänderungen. |
Funktionen, Regelung und Zusammenwirken
Betriebsfunktionen werden so beschrieben, dass Bedienung und Prüfung möglich sind.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 050 | Funktionsbeschreibung | Betriebsarten, Führungsgrößen und wesentliche Abläufe sind anlagenspezifisch beschrieben. Allgemeine Herstellertexte ersetzen keine tatsächliche Betriebslogik. | Abgleich der Beschreibung mit realen Betriebsabläufen. | Fachplanung und Verantwortliche der Automation; vor Funktionsprüfung und nach Änderungen. |
| 051 | Signalzuordnung | Ein- und Ausgänge, Meldeorte und Wirkziele sind eindeutig zugeordnet. Abweichende Bezeichnungen zwischen Feldgerät und Bildschirm werden korrigiert. | Signalprüfung mit örtlicher Identitätskontrolle. | Fachplanung und Verantwortliche der Automation; vor Funktionsprüfung und nach Änderungen. |
| 052 | Wirkungsketten | Auslöser, Verzögerungen, Verriegelungen und Rückstellungen sind vollständig beschrieben. Sicherheitstechnische Zusammenhänge bleiben gewerkeübergreifend widerspruchsfrei. | Abgestimmte Wirkungsbeschreibung mit praktischen Prüfprotokollen. | Fachplanung und Verantwortliche der Automation; vor Funktionsprüfung und nach Änderungen. |
| 053 | Prioritäten | Handbetrieb, Automatik, Sicherheit und externe Befehle besitzen nachvollziehbare Vorrangregeln. Bedienpersonal kann erkennen, warum ein Befehl nicht ausgeführt wird. | Prioritätenbeschreibung und Tests widersprechender Anforderungen. | Fachplanung und Verantwortliche der Automation; vor Funktionsprüfung und nach Änderungen. |
| 054 | Ausfallverhalten | Energie-, Kommunikations- und Geräteausfälle besitzen dokumentierte Zielzustände. Erwartetes Verhalten und tatsächlich nachgewiesenes Verhalten bleiben unterscheidbar. | Ausfalltest mit zugeordnetem Ergebnis und verbleibenden Grenzen. | Fachplanung und Verantwortliche der Automation; vor Funktionsprüfung und nach Änderungen. |
| 055 | Rückkehr zum Betrieb | Wiederanlauf, Quittierung und Aufhebung von Überbrückungen sind beschrieben. Eine reine Rücksetzhandlung wird nicht als Behebung der Störungsursache dargestellt. | Nachvollziehbare Wiederanlaufanweisung und geprüfter Ablauf. | Fachplanung und Verantwortliche der Automation; vor Funktionsprüfung und nach Änderungen. |
Bedienungs- und Betriebsunterlagen
Anweisungen müssen für die vorgesehenen Bedienpersonen verständlich und sicher ausführbar sein.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 056 | Anlagenspezifische Anleitung | Bedienung beschreibt die installierte Ausführung und ihre Besonderheiten. Nicht vorhandene Optionen und fremde Gerätetypen werden kenntlich ausgeschlossen. | Inhaltsabgleich mit tatsächlichem Anlagenbestand. | Betreiber und Errichter; vor Einweisung und Betriebsaufnahme. |
| 057 | Betriebsarten | Normalbetrieb, Bereitschaft, Sonderbetrieb und Stillstand besitzen klare Voraussetzungen. Zustandswechsel sind mit ihren Grenzen und Kontrollhandlungen beschrieben. | Betriebsanweisung mit praktisch nachvollzogenem Zustandswechsel. | Betreiber und Errichter; vor Einweisung und Betriebsaufnahme. |
| 058 | Hinweise zur Sicherheit | Warnungen, Verbote und notwendige Schutzmaßnahmen stehen am passenden Handlungsschritt. Sicherheitskritische Hinweise bleiben nicht nur im allgemeinen Anhang verborgen. | Fachliche Prüfung der risikorelevanten Handlungsschritte. | Betreiber und Errichter; vor Einweisung und Betriebsaufnahme. |
| 059 | Sprache und Verständnis | Betriebsnotwendige Inhalte sind für die eingesetzten Personen verständlich. Unverständliche Lieferunterlagen werden fachgerecht ergänzt, ohne ihre Aussagen zu verfälschen. | Nutzerprüfung und bestätigte fachliche Übersetzung wichtiger Inhalte. | Betreiber und Errichter; vor Einweisung und Betriebsaufnahme. |
| 060 | Bediengrenzen | Zulässige Handlungen und erforderliche Fachqualifikation sind eindeutig benannt. Allgemeine Bedienbefugnis erlaubt keine unqualifizierten Eingriffe in Schutzfunktionen. | Abgestimmte Rollen- und Tätigkeitszuordnung. | Betreiber und Errichter; vor Einweisung und Betriebsaufnahme. |
| 061 | Einweisungsnachweis | Einweisung bezieht sich auf die gültige Dokumentation und tatsächliche Anlage. Teilnahmebestätigungen ersetzen nicht den praktischen Nachweis wesentlicher Bedienhandlungen. | Einweisungsprotokoll mit Version und demonstrierten Tätigkeiten. | Betreiber und Errichter; vor Einweisung und Betriebsaufnahme. |
Instandhaltungs- und Prüfunterlagen
Tätigkeiten, Fristen und Qualifikationen müssen anlagenbezogen ableitbar sein.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 062 | Tätigkeitsumfang | Wartung, Inspektion, Instandsetzung und vorgeschriebene Prüfung werden unterschieden. Ein Herstellerwartungsplan deckt nicht automatisch sämtliche Betreiberpflichten ab. | Anlagenbezogene Tätigkeitsmatrix mit geklärten Leistungsgrenzen. | Instandhaltungsleitung; vor Betriebsübernahme und bei Änderungen. |
| 063 | Fristengrundlagen | Intervalle und Auslöser sind anhand verbindlicher Anforderungen und Beanspruchung begründet. Ungeprüfte Standardfristen werden nicht für alle Bauteile übernommen. | Prüf- und Instandhaltungsplan mit nachvollziehbarer Festlegung. | Instandhaltungsleitung; vor Betriebsübernahme und bei Änderungen. |
| 064 | Prüfverfahren | Prüfbedingungen, Messstellen und Annahmekriterien sind beschrieben. Ein Häkchen ohne nachvollziehbaren Prüfinhalt erlaubt keine belastbare Zustandsbewertung. | Prüfanweisungen und aussagefähige Musterprotokolle. | Instandhaltungsleitung; vor Betriebsübernahme und bei Änderungen. |
| 065 | Qualifikationen | Erforderliche Fachkunde, Anerkennung und Beauftragung sind je Tätigkeit benannt. Unterschiedliche Prüfberechtigungen werden nicht zusammengefasst. | Zuordnung von Tätigkeit und erforderlicher Prüfqualifikation. | Instandhaltungsleitung; vor Betriebsübernahme und bei Änderungen. |
| 066 | Sichere Arbeitsbedingungen | Freischaltung, Zugänge, Hebemittel und Schutzmaßnahmen sind für wiederkehrende Tätigkeiten bekannt. Unterlagen unterstützen die Gefährdungsbeurteilung, ersetzen sie jedoch nicht. | Arbeitsvorbereitung mit geprüften örtlichen Voraussetzungen. | Instandhaltungsleitung; vor Betriebsübernahme und bei Änderungen. |
| 067 | Ergebnisfortschreibung | Befunde, ersetzte Teile und geänderte Einstellungen aktualisieren den Bestandsstand. Wartungsberichte bleiben der richtigen Anlage dauerhaft zugeordnet. | Prüfung abgeschlossener Arbeitsaufträge auf Dokumentationsänderungen. | Instandhaltungsleitung; vor Betriebsübernahme und bei Änderungen. |
Prüfungen, Abnahmen und Genehmigungsnachweise
Unterschiedliche Nachweisarten werden mit ihrem tatsächlichen Umfang kenntlich gemacht.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 068 | Unterlagen zur Genehmigung | Erforderliche Bescheide, genehmigte Pläne und Nebenbestimmungen sind vollständig verfügbar. Ihre Zuordnung zur tatsächlichen Nutzung ist nachvollziehbar. | Genehmigungsverzeichnis mit Erfüllungs- und Bestandsabgleich. | Bauherr und Betreiber; vor Nutzung und bei prüfauslösenden Änderungen. |
| 069 | Produktnachweise | Erforderliche Konformitäts-, Leistungs- und Verwendbarkeitsnachweise passen zu den eingebauten Produkten und Einbaubedingungen. Allgemeine Katalogblätter genügen nicht immer. | Produktbezogene Prüfung der tatsächlich erforderlichen Nachweise. | Bauherr und Betreiber; vor Nutzung und bei prüfauslösenden Änderungen. |
| 070 | Errichternachweise | Montage-, Druck-, Dichtheits- und elektrische Prüfungen sind dem geprüften Umfang zugeordnet. Nicht geprüfte Teilanlagen werden transparent benannt. | Protokollprüfung mit Anlage, Verfahren, Datum und Ergebnis. | Bauherr und Betreiber; vor Nutzung und bei prüfauslösenden Änderungen. |
| 071 | Unabhängige Prüfungen | Erforderliche Sachverständigen- und sonstige gesetzliche Prüfungen sind eindeutig erfasst. Ein Wartungsbericht wird nicht als Ersatz einer vorgeschriebenen Prüfung abgelegt. | Nachweisverzeichnis mit Prüfumfang und berechtigter Prüfperson. | Bauherr und Betreiber; vor Nutzung und bei prüfauslösenden Änderungen. |
| 072 | Mängelabschluss | Mängelberichte und Nachprüfungen bilden einen nachvollziehbaren Verlauf. Eine Terminvereinbarung gilt nicht als dokumentierte Beseitigung. | Abgleich von Befund, Maßnahme und belastbarem Abschlussnachweis. | Bauherr und Betreiber; vor Nutzung und bei prüfauslösenden Änderungen. |
| 073 | Abnahme und Betrieb | Vertragliche Abnahme, technische Prüfung und betriebliche Nutzungsentscheidung bleiben getrennt. Eine Unterschrift wird nicht pauschal als Nachweis sämtlicher Voraussetzungen verwendet. | Getrennte Entscheidungsunterlagen mit eindeutigem Umfang. | Bauherr und Betreiber; vor Nutzung und bei prüfauslösenden Änderungen. |
Elektrische Unterlagen und Schaltinformationen
Schalt- und Schutzinformationen sind bestandsgenau und nur qualifiziert zu verwenden.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 074 | Stromlaufpläne | Versorgungen, Abgänge und Steuerkreise sind im ausgeführten Zustand dokumentiert. Reihenklemmen und Betriebsmittelkennzeichen stimmen örtlich überein. | Schaltplanprüfung mit Anlagen- und Klemmenabgleich. | Elektrotechnisch Verantwortliche; vor Zuschaltung und nach Eingriffen. |
| 075 | Versorgungswege | Normal-, Ersatz- und Sicherheitsversorgung sowie Rückspeisemöglichkeiten sind erkennbar. Unbekannte Fremdeinspeisungen gefährden keine Freischaltung. | Geprüftes Versorgungsschema mit örtlicher Identifikation. | Elektrotechnisch Verantwortliche; vor Zuschaltung und nach Eingriffen. |
| 076 | Schutzeinstellungen | Schutzorgane, Einstellwerte und relevante Nachweise sind zugeordnet. Änderungen werden mit ihrer fachlichen Freigabe nachvollziehbar dokumentiert. | Einstelllisten und Abgleich mit eingebauten Schutzgeräten. | Elektrotechnisch Verantwortliche; vor Zuschaltung und nach Eingriffen. |
| 077 | Schaltberechtigung | Zulässige Schalthandlungen und zuständige Personen sind geregelt. Ein vorhandener Plan begründet keine persönliche Schaltberechtigung. | Beauftragungs- und Qualifikationsnachweise mit gültigen Grenzen. | Elektrotechnisch Verantwortliche; vor Zuschaltung und nach Eingriffen. |
| 078 | Freischaltinformation | Trennstellen, gespeicherte Energie und Wiederzuschaltbedingungen sind beschreibbar. Gefahrlose Spannungsfreiheit wird nicht allein aus einer Bildschirmdarstellung abgeleitet. | Geprüfte Schaltanweisung und tatsächliche Anlagenkennzeichnung. | Elektrotechnisch Verantwortliche; vor Zuschaltung und nach Eingriffen. |
| 079 | Änderungssynchronität | Geänderte elektrische Ausführung und Dokumente werden gemeinsam aktualisiert. Vor Wiederbetrieb stehen die notwendigen aktuellen Sicherheitsinformationen bereit. | Änderungsabschluss mit bestätigtem Schaltplanstand. | Elektrotechnisch Verantwortliche; vor Zuschaltung und nach Eingriffen. |
Medien, Rohrnetze und technische Fließbilder
Fließbilder machen Versorgungs- und Sicherheitszusammenhänge nachvollziehbar.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 080 | Medienidentität | Medium, Fließrichtung und relevante Eigenschaften sind eindeutig bezeichnet. Gleiche Rohrfarben oder ähnliche Bezeichnungen verursachen keine Verwechslung. | Abgleich von Fließbild, Leitung und örtlicher Kennzeichnung. | Fachplanung und Anlagenverantwortliche; vor Inbetriebnahme und nach Umbauten. |
| 081 | Absperrstellen | Absperrungen und versorgte Bereiche sind eindeutig zugeordnet. Ein Eingriff lässt betroffene Nutzer und abhängige Anlagen erkennen. | Praktischer Zuordnungstest ausgewählter Absperrstellen. | Fachplanung und Anlagenverantwortliche; vor Inbetriebnahme und nach Umbauten. |
| 082 | Schutz- und Sicherungstechnik | Druckbegrenzung, Rückflussverhinderung und andere Schutzfunktionen sind dargestellt. Umgehungen und temporäre Verbindungen bleiben erkennbar. | Fließbildprüfung gegen installierte Schutzkomponenten. | Fachplanung und Anlagenverantwortliche; vor Inbetriebnahme und nach Umbauten. |
| 083 | Mess- und Probenstellen | Wesentliche Messpunkte, Entleerungen und Probenahmestellen sind eingezeichnet und benannt. Verwechslung zwischen Regelmessung und unabhängiger Prüfung ist ausgeschlossen. | Örtlicher Such- und Identifikationstest. | Fachplanung und Anlagenverantwortliche; vor Inbetriebnahme und nach Umbauten. |
| 084 | Betriebszustände | Füllung, Spülung, Entlüftung, Stillstand und Wiederbefüllung sind anlagenspezifisch beschrieben. Ungeeignete Standardabläufe werden nicht ungeprüft übernommen. | Freigegebene Verfahrensanweisungen mit Anlagenbezug. | Fachplanung und Anlagenverantwortliche; vor Inbetriebnahme und nach Umbauten. |
| 085 | Verdeckte Leitungswege | Erd- und Schachtleitungen sind mit geeigneten Lageinformationen dokumentiert. Eine schematische Zeichnung wird nicht als genaues Aufmaß ausgegeben. | Lage- und Aufmaßunterlagen mit ausgewiesener Genauigkeit. | Fachplanung und Anlagenverantwortliche; vor Inbetriebnahme und nach Umbauten. |
Software, Parameter und Wiederherstellbarkeit
Digitale Anlagenanteile benötigen mehr als ausgedruckte Bedienbilder.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 086 | Softwarebestand | Programme, Firmware und Konfigurationsstände sind eindeutig inventarisiert. Abhängigkeiten zwischen Gerät und Softwareversion sind bekannt. | Versionsverzeichnis mit tatsächlichem Geräteabgleich. | Automations- und Systemverantwortliche; bei Lieferung und jeder Softwareänderung. |
| 087 | Gesicherte Parameter | Betriebs-, Regel- und Schutzparameter werden in nutzbarer Form gesichert. Notwendige Sollwerte lassen sich von aktuellen Messwerten unterscheiden. | Parameterexport mit nachvollziehbarer Bedeutung und Version. | Automations- und Systemverantwortliche; bei Lieferung und jeder Softwareänderung. |
| 088 | Quell- und Projektdateien | Vertraglich erforderliche Projekt- und Quelldateien werden einschließlich benötigter Bibliotheken übergeben. Ein ausführbares Programm ersetzt keine vereinbarte Änderbarkeit. | Öffnungs- und Bearbeitungsprüfung des vollständigen Projekts. | Automations- und Systemverantwortliche; bei Lieferung und jeder Softwareänderung. |
| 089 | Lizenzen und Rechte | Nutzungs-, Änderungs- und Wiederherstellungsrechte sind geklärt. Zugangsschlüssel und Lizenzbindungen bleiben auch bei Dienstleisterwechsel verfügbar. | Lizenzregister und geprüfte Rechte- und Zugangslage. | Automations- und Systemverantwortliche; bei Lieferung und jeder Softwareänderung. |
| 090 | Datensicherung | Sicherungen sind vollständig, geschützt und ihrem Anlagenstand zugeordnet. Dateien ohne bekannten Wiederherstellungsweg gelten nicht als ausreichende Vorsorge. | Sicherungsplan mit protokollierter Wiederherstellungsprobe. | Automations- und Systemverantwortliche; bei Lieferung und jeder Softwareänderung. |
| 091 | Wiederanlaufprüfung | Die wiederhergestellte Konfiguration wird auf Funktionen und Schnittstellen geprüft. Erfolgreiches Einspielen allein belegt keine sichere Wiederaufnahme. | Wiederherstellungsprotokoll mit fachlicher Funktionsprüfung. | Automations- und Systemverantwortliche; bei Lieferung und jeder Softwareänderung. |
| 092 | Wiederverwendung rechtlich absichern | Erforderliche Bearbeitungs-, Nutzungs- und Übertragungsrechte sind für Betrieb und Dienstleisterwechsel geprüft. Eine vorhandene Datei begründet nicht automatisch die rechtlich zulässige Änderung oder Weitergabe. | Nachweis der zum betrieblichen Zweck passenden Nutzungsrechte. | Automations- und Systemverantwortliche; bei Lieferung und jeder Softwareänderung. |
Dokumentenlenkung und Änderungskontrolle
Nur fachlich gültige Informationen dürfen als aktueller Betriebsstand erscheinen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 093 | Revisionsregel | Änderungen besitzen eindeutige Revisionen und nachvollziehbare Inhalte. Überschreiben ohne Historie ist für maßgebliche Betriebsunterlagen ausgeschlossen. | Versionierungsregeln und geprüfter Änderungsverlauf. | Leitung Dokumentation; bei jeder Veröffentlichung und Änderung. |
| 094 | Freigabestatus | Entwurf, geprüft, freigegeben und außer Kraft sind klar erkennbar. Veröffentlichungsrechte verhindern die unbemerkte Nutzung ungeprüfter Entwürfe. | Statusprüfung in Ablage und ausgegebenen Dokumenten. | Leitung Dokumentation; bei jeder Veröffentlichung und Änderung. |
| 095 | Änderungsanlass | Umbau, Reparatur, Softwareänderung und Nutzungswechsel lösen Dokumentationsprüfung aus. Auch kleine Eingriffe werden auf sicherheitsrelevante Folgen bewertet. | Verbindlicher Änderungsprozess mit dokumentierter Relevanzprüfung. | Leitung Dokumentation; bei jeder Veröffentlichung und Änderung. |
| 096 | Zwischenstände | Während laufender Arbeiten ist der tatsächliche vorübergehende Zustand beschrieben. Provisorien und Überbrückungen erhalten eindeutige Befristung und Rücknahmeverfolgung. | Zeitlich gekennzeichnete Zwischenunterlagen und Provisorienregister. | Leitung Dokumentation; bei jeder Veröffentlichung und Änderung. |
| 097 | Veraltete Kopien | Überholte Unterlagen werden aus aktiven Bedien- und Arbeitsorten zurückgezogen. Historische Aufbewahrung ist deutlich von betrieblicher Gültigkeit getrennt. | Rücknahme- und Austauschkontrolle verteilter Unterlagen. | Leitung Dokumentation; bei jeder Veröffentlichung und Änderung. |
| 098 | Rückmeldung aus Betrieb | Festgestellte Dokumentfehler können leicht gemeldet und fachlich korrigiert werden. Bedienpersonal muss nicht dauerhaft mit bekannten widersprüchlichen Informationen arbeiten. | Fehlermeldung mit Verantwortlichem und bestätigtem Korrekturabschluss. | Leitung Dokumentation; bei jeder Veröffentlichung und Änderung. |
Ablage, Suche und alltäglicher Zugriff
Betriebsinformation muss unter realen Arbeitsbedingungen auffindbar sein.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 099 | Ablagestruktur | Dokumente sind nach einer für Nutzer verständlichen Struktur geordnet. Reine Lieferantenordner ersetzen keine anlagenbezogene Auffindbarkeit. | Suchtest anhand typischer Betriebsaufgaben. | Betreiber und Informationsmanagement; vor Übernahme und regelmäßig. |
| 100 | Suchfunktionen | Kennungen, Begriffe und Dokumentarten liefern nachvollziehbare Treffer. Bilddateien ohne Suchtext erhalten notwendige erschließende Angaben. | Suchprobe mit unterschiedlich formulierten Nutzeranfragen. | Betreiber und Informationsmanagement; vor Übernahme und regelmäßig. |
| 101 | Arbeitsplatzzugriff | Berechtigte Personen können benötigte Unterlagen am tatsächlichen Arbeitsort lesen. Bildschirmgröße, Netzabdeckung und Schutzkleidung sind berücksichtigt. | Nutzungsprobe an repräsentativen Bedien- und Wartungsorten. | Betreiber und Informationsmanagement; vor Übernahme und regelmäßig. |
| 102 | Berechtigungsprüfung | Benötigter Zugriff ist vorhanden, unnötige Änderungsrechte sind begrenzt. Zeitkritische Arbeit wird nicht von unbekannten Einzelkonten abhängig gemacht. | Rollenbezogener Lese- und Schreibtest. | Betreiber und Informationsmanagement; vor Übernahme und regelmäßig. |
| 103 | Verknüpfte Systeme | Übergänge zu Anlagen- oder Auftragssystemen führen zum richtigen gültigen Dokument. Eine Systemintegration wird mit realen Datensätzen geprüft. | Schnittstellen- und Verweisprüfung mit Bestandsbeispielen. | Betreiber und Informationsmanagement; vor Übernahme und regelmäßig. |
| 104 | Zugängliche Darstellung | Schrift, Kontrast und Dateiaufbau erlauben den vorgesehenen Personen die Nutzung. Wichtige Informationen sind nicht nur über Farbe oder unlesbare Scans erkennbar. | Praktische Lesbarkeits- und Zugänglichkeitsprüfung. | Betreiber und Informationsmanagement; vor Übernahme und regelmäßig. |
Kritische Betriebsunterlagen und Notfallzugriff
Notfallinformation bleibt bei Ausfall allgemeiner Systeme verfügbar.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 105 | Kritischer Mindestumfang | Absperrstellen, sichere Zustände, Kontakte und wesentliche Schalt- und Lageinformationen sind risikogerecht ausgewählt. Der Notfallbestand ist nicht bloß ein ungeprüfter Gesamtexport. | Abgestimmte Liste zeitkritischer Betriebsinformationen. | Betreiber und Notfallverantwortliche; vor Betrieb und bei Übungen. |
| 106 | Unabhängiger Zugriff | Notwendige Unterlagen sind bei Netz-, Strom- oder Serverausfall erreichbar. Ein zweiter Link auf dasselbe ausgefallene System gilt nicht als unabhängiger Ersatz. | Ausfallprobe des vorgesehenen Ersatzbestands. | Betreiber und Notfallverantwortliche; vor Betrieb und bei Übungen. |
| 107 | Aktualität des Ersatzbestands | Änderungen an kritischen Anlagen werden auch in Ersatz- und Papierbeständen nachgeführt. Veraltete Notfallordner erzeugen keine widersprüchlichen Handlungsgrundlagen. | Synchronisationsnachweis und Versionsabgleich. | Betreiber und Notfallverantwortliche; vor Betrieb und bei Übungen. |
| 108 | Geschützter Aufbewahrungsort | Ersatzunterlagen sind zugänglich, aber vor unbefugtem Zugriff und maßgebenden Standortgefahren geschützt. Nur im betroffenen Technikraum gelagerte Kopien sind auf Ausfallrisiken geprüft. | Standortbewertung und tatsächlicher Zugriffstest. | Betreiber und Notfallverantwortliche; vor Betrieb und bei Übungen. |
| 109 | Verständliche Kurzunterlagen | Notfallunterlagen beschreiben zulässige Handlungen und Grenzen eindeutig. Kürzung lässt keine sicherheitsrelevante Voraussetzung entfallen. | Fachlich geprüfte Handlungsunterlagen mit praktischer Übung. | Betreiber und Notfallverantwortliche; vor Betrieb und bei Übungen. |
| 110 | Rückkehr zum Regelstand | Im Ereignis geänderte Einstellungen und Maßnahmen werden nachgeführt. Vor Wiederbetrieb stehen richtige Unterlagen und ein nachvollziehbarer Ereignisverlauf bereit. | Nachsorgeprotokoll mit aktualisierten kritischen Dokumenten. | Betreiber und Notfallverantwortliche; vor Betrieb und bei Übungen. |
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 111 | Schutzklassifizierung | Sicherheitspläne, Zugangsdaten und personenbezogene Informationen sind angemessen eingestuft. Nicht jede technische Unterlage erhält pauschal dieselbe Vertraulichkeit. | Schutzbedarfsbewertung und zugeordnete Zugriffsregeln. | Informationssicherheit und Betreiber; vor Systemeinführung und bei Änderungen. |
| 112 | Zugangsdaten | Passwörter und Schlüssel werden nicht ungeschützt in frei verteilten Plänen gespeichert. Notwendige Notfallverfügbarkeit ist über sichere, geregelte Verfahren gewährleistet. | Prüfung der Geheimnisablage und des Notfallzugriffs. | Informationssicherheit und Betreiber; vor Systemeinführung und bei Änderungen. |
| 113 | Externe Übertragung | Unterlagen werden auf geeigneten Wegen und an berechtigte Empfänger übermittelt. Öffentliche Freigabelinks oder private Konten umgehen keine Schutzvorgaben. | Übertragungsregeln und Kontrolle exemplarischer Freigaben. | Informationssicherheit und Betreiber; vor Systemeinführung und bei Änderungen. |
| 114 | Schadsoftware | Eingehende Dateien werden auf technische Risiken geprüft. Fremde Makros oder Programme werden nicht ungeprüft in die Betriebsumgebung übernommen. | Sicherheitsprüfung und abgeschirmtes Öffnungsverfahren. | Informationssicherheit und Betreiber; vor Systemeinführung und bei Änderungen. |
| 115 | Datenschutz | Personenbezug wird auf erforderliche Angaben begrenzt. Namen, Unterschriften und Einweisungsdaten besitzen geregelte Zugriffs- und Aufbewahrungsbedingungen. | Datenprüfung mit nachvollziehbaren Speicher- und Zugriffsregeln. | Informationssicherheit und Betreiber; vor Systemeinführung und bei Änderungen. |
| 116 | Vorfallbehandlung | Manipulation, Verlust und unberechtigter Zugriff lösen festgelegte Maßnahmen aus. Betroffene Dokumentstände werden auf Vertrauenswürdigkeit und erforderlichen Ersatz geprüft. | Vorfallablauf mit Wiederherstellungs- und Informationsentscheidung. | Informationssicherheit und Betreiber; vor Systemeinführung und bei Änderungen. |
Archivierung und langfristige Nutzbarkeit
Notwendige Nachweise bleiben über Projekt- und Vertragslaufzeiten hinaus verwendbar.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 117 | Aufbewahrungsbedarf | Gesetzliche, vertragliche und betriebliche Aufbewahrungszwecke sind dokumentbezogen bestimmt. Eine pauschale Löschfrist erfasst keine unterschiedlich erforderlichen Nachweise. | Aufbewahrungsmatrix mit begründeten Fristen und Sperrgründen. | Informationsmanagement und Betreiber; bei Übernahme und periodischer Archivprüfung. |
| 118 | Lesbarkeit über Zeit | Dateiformate und Datenträger werden auf langfristige Lesbarkeit überwacht. Archivierung bedeutet nicht nur unverändertes Ablegen auf alten Medien. | Regelmäßiger Öffnungstest und Formatbewertung. | Informationsmanagement und Betreiber; bei Übernahme und periodischer Archivprüfung. |
| 119 | Migrationsverfahren | Format- und Systemwechsel erhalten Inhalt, Identität und Nachvollziehbarkeit. Nach der Übernahme wird Vollständigkeit geprüft statt aus der Dateizahl abgeleitet. | Migrationsprotokoll mit Inhalts- und Zuordnungsprüfung. | Informationsmanagement und Betreiber; bei Übernahme und periodischer Archivprüfung. |
| 120 | Integrität | Wesentliche Nachweise sind gegen unbemerkte Änderung geschützt. Herkunft und nachträgliche Bearbeitung bleiben nachvollziehbar. | Integritätskontrollen und geregelte Änderungsrechte. | Informationsmanagement und Betreiber; bei Übernahme und periodischer Archivprüfung. |
| 121 | Sicherungskopien | Sicherungen sind gegen gemeinsame Ausfallursachen geschützt. Eine Kopie im gleichen gefährdeten System ist nicht als ausreichender alleiniger Ersatz angesetzt. | Sicherungskonzept mit nachgewiesener Wiederherstellbarkeit. | Informationsmanagement und Betreiber; bei Übernahme und periodischer Archivprüfung. |
| 122 | Geordnete Löschung | Nicht mehr benötigte Unterlagen werden erst nach Prüfung offener Nachweispflichten gelöscht. Löschung erfasst auch unnötige Kopien bei externen Beteiligten. | Autorisierte Löschentscheidung und dokumentierte Durchführung. | Informationsmanagement und Betreiber; bei Übernahme und periodischer Archivprüfung. |
Datenübernahme und technische Qualitätskontrolle
Eine erfolgreiche Dateiübertragung genügt nicht als Übernahmenachweis.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 123 | Dateiintegrität | Dateien sind vollständig, unbeschädigt und im vereinbarten Format vorhanden. Leere, passwortgesperrte oder defekte Dateien werden nicht als geliefert gezählt. | Automatisierte Dateiprüfung mit dokumentierten Ausnahmen. | Leitung Dokumentation und Systembetreuung; vor produktiver Nutzung. |
| 124 | Vollständige Pakete | Anlagen, Anhänge und externe Referenzen sind enthalten. Die Lieferung lässt sich ohne Zugriff auf unbekannte Erstellerverzeichnisse verwenden. | Unabhängiger Pakettest mit vollständiger Öffnung. | Leitung Dokumentation und Systembetreuung; vor produktiver Nutzung. |
| 125 | Inhaltsqualität | Dokumente enthalten die vereinbarten anlagenspezifischen Angaben. Allgemeine Prospekte werden nicht als Ersatz für Bestands- oder Prüfunterlagen akzeptiert. | Inhaltscheck nach Dokumenttyp mit konkreten Befunden. | Leitung Dokumentation und Systembetreuung; vor produktiver Nutzung. |
| 126 | Plausibilität | Widersprüche zwischen Plänen, Listen, Berechnungen und Prüfberichten werden erkannt. Formale Vollständigkeit verdeckt keine abweichenden Anlagenzustände. | Gewerkeübergreifende Stichprobe mit Widerspruchsverfolgung. | Leitung Dokumentation und Systembetreuung; vor produktiver Nutzung. |
| 127 | Stichprobenumfang | Prüftiefe richtet sich nach Risiko, Fehlerhäufigkeit und Dokumentart. Kritische Lücken führen zur Erweiterung statt zur unveränderten Fortführung kleiner Stichproben. | Begründeter Prüfplan und dokumentierte Stichprobenerweiterung. | Leitung Dokumentation und Systembetreuung; vor produktiver Nutzung. |
| 128 | Nutzungsprobe | Repräsentative Personen lösen reale Bedien-, Prüf- und Störungsaufgaben mit den Unterlagen. Suchdauer und Fehlinterpretationen werden als Qualitätsmängel bewertet. | Protokollierte Anwendungstests mit korrigierten Schwachstellen. | Leitung Dokumentation und Systembetreuung; vor produktiver Nutzung. |
Übergabe, Restpunkte und Betreiberübernahme
Dokumentationsübernahme und technische Betriebsfreigabe bleiben eigenständige Entscheidungen.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 129 | Übergabeumfang | Übergebene Anlagen, Unterlagen und Datenstände sind eindeutig bezeichnet. Teilübergaben erhalten nachvollziehbare Grenzen und keine pauschale Vollständigkeitsbestätigung. | Übergabeverzeichnis mit konkreten Liefergegenständen und Versionen. | Bauherr, Betreiber und Projektleitung; vor Übergang der Verantwortung. |
| 130 | Betriebskritische Lücken | Fehlende Sicherheits-, Prüf- oder Bedieninformationen werden hinsichtlich der Nutzungsfolgen bewertet. Eine spätere Nachlieferungszusage ersetzt keinen erforderlichen aktuellen Nachweis. | Lückenbewertung mit Entscheidung über zulässige Nutzung. | Bauherr, Betreiber und Projektleitung; vor Übergang der Verantwortung. |
| 131 | Restpunktsteuerung | Offene Dokumentmängel besitzen Verantwortliche, Fälligkeit und Annahmekriterien. Ihr Abschluss wird durch Prüfung und nicht allein durch erneuten Upload bestätigt. | Restpunktliste mit nachgewiesenem Prüfergebnis. | Bauherr, Betreiber und Projektleitung; vor Übergang der Verantwortung. |
| 132 | Zugänge und Rechte | Konten, Lizenzen, Schlüssel und vereinbarte Nutzungsrechte werden vollständig übertragen. Der Betreiber kann seine Unterlagen ohne stillschweigende Abhängigkeit vom Ersteller verwenden. | Praktischer Übernahmetest sämtlicher notwendiger Zugänge. | Bauherr, Betreiber und Projektleitung; vor Übergang der Verantwortung. |
| 133 | Einweisung | Die spätere Betriebsorganisation kennt Struktur, Statusregeln und Korrekturwege. Dokumente werden nicht ohne Einführung in den täglichen Arbeitsprozess übergeben. | Einweisungsnachweis und praktische Such- und Änderungsprobe. | Bauherr, Betreiber und Projektleitung; vor Übergang der Verantwortung. |
| 134 | Entscheidung zum Abschluss | Die zuständige Stelle dokumentiert den tatsächlich übernommenen Umfang und verbleibende Grenzen. Eine Dokumentationsabnahme ersetzt keine gesondert erforderliche Anlagenprüfung. | Getrennte, nachvollziehbare Übernahme- und Betriebsentscheidungen. | Bauherr, Betreiber und Projektleitung; vor Übergang der Verantwortung. |
Fortschreibung im Betrieb und Dienstleisterwechsel
Die Dokumentation bleibt Teil des laufenden Betriebs und nicht nur ein Projektabschlussprodukt.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 135 | Kopplung an Arbeitsaufträge | Reparaturen und Umbauten enthalten die Prüfung auf erforderliche Dokumentänderung. Ein Auftrag wird nicht als vollständig geschlossen, solange kritische Änderungen undokumentiert sind. | Auftragsprüfung mit bestätigtem Dokumentationsabschluss. | Betreiber und Instandhaltungsleitung; bei jedem Eingriff und Vertragswechsel. |
| 136 | Periodische Bestandskontrolle | Regelmäßige Kontrollen erkennen nicht gemeldete Änderungen und veraltete Zuordnungen. Prüftiefe orientiert sich an Anlagenrisiko und Veränderungsrate. | Bestandsaudit mit konkreter Fehler- und Maßnahmenliste. | Betreiber und Instandhaltungsleitung; bei jedem Eingriff und Vertragswechsel. |
| 137 | Abgekündigte Systeme | Ende von Softwareunterstützung und fehlende Lizenzen werden frühzeitig erkannt. Notwendige Exporte und Ersatzverfahren erfolgen vor Verlust der Nutzbarkeit. | Vorsorgeplan für betroffene Formate und Systeme. | Betreiber und Instandhaltungsleitung; bei jedem Eingriff und Vertragswechsel. |
| 138 | Anbieterwechsel | Ein Wechsel erhält Bestandsdaten, Historien und Rechte vollständig. Offene Dokumentmängel werden benannt und nicht als unbekannte Altlast weitergereicht. | Vergleichender Übergabenachweis mit anschließender Nutzungsprobe. | Betreiber und Instandhaltungsleitung; bei jedem Eingriff und Vertragswechsel. |
| 139 | Stillgelegte Anlagen | Stilllegung ist in aktiven Plänen und Verzeichnissen sichtbar. Aufbewahrungswürdige Nachweise bleiben erhalten, ohne stillgelegte Teile als betriebsbereit darzustellen. | Abgleich von Stilllegungsentscheidung und Dokumentenstatus. | Betreiber und Instandhaltungsleitung; bei jedem Eingriff und Vertragswechsel. |
| 140 | Verbesserung | Rückmeldungen aus Störungen, Prüfungen und Übungen verbessern Struktur und Inhalte. Änderungen werden fachlich kontrolliert und den betroffenen Nutzern vermittelt. | Auswertung wiederkehrender Informationsmängel mit Wirksamkeitskontrolle. | Betreiber und Instandhaltungsleitung; bei jedem Eingriff und Vertragswechsel. |
Bewertung und Entscheidung über die Betriebsfähigkeit
Bewertet wird der konkrete Betriebs- oder Leistungsumfang; diese Arbeitsfassung erteilt keine Freigabe.
| Punkt | Prüfaspekt | Notwendiger Zustand / Anforderung | Geeigneter Nachweis / Prüfung | Zuständigkeit / Anlass |
|---|---|---|---|---|
| 141 | Anwendbarkeit festhalten | Jeder Prüfpunkt wird auf die tatsächliche Nutzung und den vereinbarten Leistungsumfang bezogen. Unbekannte Verhältnisse werden als Klärungsbedarf erfasst, nicht als nicht anwendbar ausgeblendet. | Begründete Einzelentscheidung mit abgegrenztem Umfang. | Technische Leitung; bei Erstbewertung und Änderungen. |
| 142 | Nachweise bewerten | Erfüllung setzt aktuelle, zum betrachteten Umfang passende Belege voraus. Ein vorhandener Vertrag, eine Eigenerklärung oder ein Systemstatus allein ersetzt keine erforderliche Wirkungsprüfung. | Abgleich von Sollzustand, tatsächlichem Befund und Beleg. | Technische Leitung; vor einer Betriebsentscheidung. |
| 143 | Gesamtkette überprüfen | Entscheidend sind folgende Voraussetzungen: eindeutige Anlagenidentität, zutreffender Bestand, geprüfter Inhalt, gültige Fassung und verlässlicher Zugriff. Gemeinsame Ausfallursachen und nicht geprüfte Übergänge werden ausdrücklich bewertet. | Durchgängige Nutzungsprobe oder fachlich geeignete Gesamtprüfung. | Technische Leitung; vor Übernahme und nach Eingriffen. |
| 144 | Fehlende Belege und Mängel trennen | Fehlende Nachweise und nachgewiesene Funktionsmängel werden unterschiedlich gekennzeichnet. Weder eine hohe Erfüllungsquote noch die Erledigung unkritischer Punkte gleicht einen unverzichtbaren fehlenden Bestandteil aus. | Einzelbewertung kritischer Voraussetzungen ohne verrechnende Gesamtfreigabe. | Technische Leitung; bei jeder Abschlussbewertung. |
| 145 | Einschränkungen beherrschen | Eine zeitweilige Fortführung wird nur innerhalb fachlich tragfähiger und rechtlich zulässiger Grenzen beschlossen. Ersatzmaßnahmen, Verantwortliche, Endtermin und Abbruchkriterien sind eindeutig bestimmt. | Begründete, befristete Nutzungs- oder Fortführungsentscheidung. | Technische Leitung; vor eingeschränkter Fortführung. |
| 146 | Entscheidung fortschreiben | Die zuständige Stelle hält Umfang, Beurteilungsdatum, Betriebsgrenzen und offene Maßnahmen fest. Änderungen, neue Erkenntnisse und Fristablauf lösen eine erneute Prüfung aus. | Dokumentierte Entscheidung und nachverfolgte Neubewertungsanlässe. | Technische Leitung; vor Beginn und bei relevanten Veränderungen. |
