TGA-Dokumentation in der Ausführungsplanung: Struktur, Qualität und Betriebsfähigkeit absichern
Dokumentationsanforderungen frühzeitig klären und einheitlich umsetzen
Die Technische Gebäudeausrüstung (TGA) bildet das Rückgrat der Gebäudefunktion – ihre Dokumentation ist die Grundlage für rechtssicheren, wirtschaftlichen und wartbaren Betrieb. In der HOAI-Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) wird festgelegt, wie Anlagentechnik realisiert, geprüft und dokumentiert werden soll. Damit die TGA-Dokumentation nicht zur losen Planablage, sondern zum verwendbaren Betriebsinstrument wird, braucht es klare Anforderungen, Strukturen und eine aktive Beteiligung des Facility Managements (FM). Die Ausführungsplanung ist die letzte Gelegenheit, Struktur, Inhalt und Qualität der TGA-Dokumentation verbindlich zu definieren. Wer diesen Moment nutzt, schafft die Grundlage für rechtskonformen Betrieb, digitale Systeme und effiziente Wartung.
Die Ausführungsplanung ist der zentrale Moment, um Dokumentationsstandards, Formate, Strukturen und Inhalte verbindlich zu definieren. Wer jetzt nicht steuert, bekommt später unvollständige Übergaben, Medienbrüche und Betriebsrisiken. Verankere die Dokumentationsanforderungen verbindlich in den Planerverträgen, GU-Leistungen und Fachplanerbriefings. Prüfe alle Inhalte bereits in der Planungsphase auf Betriebsrelevanz, Systemintegration und Nachvollziehbarkeit – in enger Abstimmung mit FM, IT, Betreiber, Projektsteuerung und TGA-Gewerken.